gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at und der mobilen App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ in Version 4.0.3 September 2020“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die mobile App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) noch nicht fertig evaluiert. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende März 2021 abgeschlossen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Textbausteine sollen helfen, die nicht barrierefreien Inhalte dementsprechend in die Barrierefreiheitserklärung einzutragen.
Es gibt 3 Kategorien und muss für sich selbst entscheiden in welche Kategorie es gehört:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Führen Sie die Unvereinbarkeit(en) der Website(s)/mobilen Anwendung(en) auf und/oder beschreiben Sie die Abschnitte/Inhalte/Funktionen, die noch nicht vereinbar sind.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, für die die Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 vorübergehend geltend gemacht wird.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.
Punkte die unter Punkt „a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen“ passen würden:
1.1.1 Alternativtext
Für einige Bilder fehlt der Alternativtext , sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Jänner 2020 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
1.2.2 Videos ohne Untertitel
Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen bis September 2020 alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.
1.4.3 Farbkontrast
Die Farbkontraste der Bedienelemente in einigen älteren Seiten entsprechen in der Desktop-Ansicht und auf Tablets nicht vollständig den Anforderungen (WCAG 1.4.3. Kontrast Minimum). Wir planen, im Rahmen der nächsten Redesign 2021, die Anforderungen zu berücksichtigen.
2.4.1 h1 & h2 fehlt auf der Startseite
Im Inhalt der Startseite der Website fehlen Überschriften der Ebene 1 und 2. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt. Die Behebung des Fehlers ist beauftragt und soll bis Ende 2020 abgeschlossen sein.
2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Für einige Links wird der gleiche Link-Text, die auf verschiedene Seiten führen, genutzt. Für User ist es deshalb schwierig die Links zu unterscheiden, wenn der Unterschied nicht erklärt wird. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.4 (Linkzweck (Im Kontext)) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt diese Links zu überarbeiten. Alle neuen Links werden auf das Kriterium geprüft und veröffentlicht.
2.4.7 Element wird im Fokus nicht hervorgehoben
Bei den eingesetzten Slider ist die Keyboard Navigation schwierig, da die Pfeile nicht visuell identifiziert werden können. Wenn die fokussierte Komponente nicht in irgendeiner Form gekennzeichnet ist, so weiß ein User nicht, auf welche Komponente er sich fokussieren soll. Damit ists das WCAG Erfolgskriterium 2.4.7 (Element wird im Fokus nicht hervorgehoben) nicht erfüllt. Wir planen Schritt für Schritt die Slider zu überarbeiten und soll bis Sommer 2021 abgeschlossen sein.
Punkte die unter Punkt „b) Unverhältnismäßige Belastung“ passen würden:
1.2.5 externe Videoquellen z.B.: Youtube
Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir haben die Kosten für die Behebung des Problems bewertet. Wir sind der Ansicht, dass dies jetzt eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.
Punkte die unter Punkt „c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften“ passen würden:
1.1.1, 1.2.2 Social Wall – Soziale Netzwerke
Eingebettete Elemente aus Sozialen Medien (Facebook, Flickr, Instagram, Youtube etc.), welche auf der Startseite und einigen Unterseiten eingebunden sind, werden für die Anzeige von Bildern und aufgezeichneten Videos aus externen Quellen verwendet. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte, 1.2.2 Untertitel aufgezeichnet).
1.3.1. Im Formular – Steuerlabel fehlt Text
Durch die Verwendung von google reCAPTCHA V2 kann die Bedienung durch fehlende Steuerelemente beeinträchtigt werden. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 1.3.1 Info und Beziehungen, 2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels), 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen). Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.
3.2.2 Soziale Netzwerke mit Datenschutz
Einige Seiten enthält ein Formular, aber es gibt keinen Absende-Button, wo das Widget „2-Klick-Empfehlungsbutton von Heise“ vorhanden ist. Auf Seiten, wo dies der Fall ist, kann bei diesen Inhalten kein Einfluss auf die durch Dritte gelieferte Darstellung genommen werden und gegebenenfalls erfüllt diese die anwendbaren WCAG-Erfolgskriterien nicht (z.B. 3.2.2 bei Eingabe). Wir werden evaluieren, welche Alternativen es dazu gibt und planen bis Sommer 2021 an einer Behebung des Problems.
4.1.2 PDF Dokumente
Viele ältere PDF-Dokumente und Word-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind sie nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend mit Strukturinformationen erfasst werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente bis Ende 2021 gegen HTML-Formulare auszutauschen. Für neue PDF- bzw. Word-Dokumente planen wir, die Barrierefreiheitsanforderungen nach WCAG 2.1 und, wo möglich, nach PDF/UA zu berücksichtigen.
1.2.4 Live Videos
Live-Videos sind nicht untertitelt. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.4 (Untertitel live) nicht erfüllt. Wir planen nicht, Live-Videos zu untertiteln, da Live-Videos von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen sind.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 02.September 2020 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im September 2020.
Die grundlegenden Komponenten der Webseiten, wie sie im CMS RIS Kommunal umgesetzt wurden, wurde im September 2020 durch RIS GmbH und dem Tool Siteimprove getestet.
Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an gemeinde@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz
Kirchenplatz 1 4076 St. Marienkirchen an der Polsenz
4076 St. Marienkirchen an der Polsenz
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen..
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at wurde [BEGINNJAHR] erstmals veröffentlicht und zuletzt im [AENDERUNGSJAHR] technisch komplett erneuert.
Das Internet-Team ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.
Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen
Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:
- Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
- Zur Navigation springen (Accesskey 2)
- Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
- Zur Suche springen (Accesskey 4)
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet
Skalierbares Layout
Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.
Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Link-Verhalten
- Alle Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
- Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
- Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.
Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an gemeinde@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Letzte Aktualisierung: 14.04.2022
Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz