Aufschließungsbeitrag im Bauland gem. OÖ ROG 1994

Zuständig

Mit dem OÖ ROG 1994 wurde ein Aufschließungsbeitrag eingeführt. Dieser gilt für nicht bebaute, jedoch infrastrukturell (Kanal, Wasser, Verkehrsfläche) aufgeschlossene Grundstücke, die als Bauland gewidmet sind. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eine Vorauszahlung der im Fall der Bebauung ohnehin fälligen An­schlusskosten.

Die Gemeinde hat dem Eigentümer dieser Grund­stücke, je nach tat­sächlicher Auf­schließung durch eine gemeindeeigene Abwasser­ent­sorgungs­anlage oder/und  eine gemeinde­eigene Wasser-versorgungsanlage  einen Aufschließungsbeitrag vor­zu­schreiben.

Als aufgeschlossen gilt ein Grundstück, wenn es

  • von dem für den Anschluss in Betracht kommenden Kanalstrang nicht mehr als 50 m ent­fernt liegt oder
  • von der für den Anschluss in Betracht kommenden Wasserversorgungsanlage nicht mehr als 50 m entfernt liegt oder
  • durch eine öffentliche Verkehrsfläche der Gemeinde aufgeschlossen ist. (Ein Grundstück gilt auch durch einen über ein anderes Grundstück führenden Privatweg als aufge­schlossen!)

 Aufschließungsbeitrag für Wasser bzw. Kanal
Der Aufschließungsbeitrag berechnet sich aus dem Produkt des Einheitssatzes und der Grundstücksfläche in Quadratmeter, die innerhalb des Anschlussbereichs von 50 m liegt; für Grundstücke, die mit einem Teil ihrer Fläche, der weniger als 500 m² groß ist, in den Anschlussbereich reichen, ist der Berechnung jedenfalls eine Fläche von 500 m² zu­grunde zulegen, soweit nicht das Grundstück insgesamt kleiner ist.

 Einheitssätze Aufschließung:                Wasser                              Kanal

  • Wohngebiet/Dorfgebiet                 €      0,73/m²                       €     1,45/m²
  • Betriebsbaugebiet/MB                   €      0,36/m²                       €     0,73/m²

Beispiel:  Grundstück mit einer Größe von insgesamt: 4.300 m², jedoch nur 900 m² liegen im Bau­land (Widmung Wohngebiet).

  • Berechnung des Aufschließungsbeitrages für Wasserversorgungsanlage:
    900 m² anrechenbare Grundstücksgröße x € 0,73= € 657,00
  • Berechnung des Aufschließungsbeitrages für Abwasserentsorgungsanlage:
    900 m² anrechenbare Grundstücksgröße x € 1,45 = € 1.305,00

Die Vorschreibung der Aufschließungsbeiträge erfolgt in fünf Raten. Nach vollständiger Bezahlung werden jährlich Erhaltungsbeiträge fällig:

Einheitssätze Erhaltung:                 Wasser                               Kanal

                                                   €      0,11/m²                       €     0,24/m²

Bei einer späteren Bebauung des betroffenen Grundstückes wird der geleistete Aufschließungsbeitrag für Kanal- und Wasserleitungsanschlussgebühren sowie für den Verkehrsflächenbeitrag indexgesichert angerechnet, nicht jedoch der Erhaltungsbeitrag!

Datei herunterladen: PDF Infoblatt Aufschließung im BaulandInfoblatt Aufschliessung

     

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

       

      Informationsblatt zum Aufschließungsbeitrag