Wasserleitungsanschlussgebühr

Zuständig

Die Beitragspflicht entsteht mit dem Anschluss an die gemeindeeigene, öffentliche Wasserversorgungsanlage

Berechnung:

  • Die Wasserleitungsanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage € 15,58 (zzgl. 10 % USt), mindestens jedoch € 2.338,00 (zzgl. 10 % USt).
  • Für unbebaute Grundstücke beträgt die Wasserleitungsanschlussgebühr € 2.338,00 (zzgl. 10 % USt).
  • Für private Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 m³, die aus der Wasserversorgungsanlage der Gemeinde St. Marienkirchen an der Polsenz versorgt werden, wird eine Wasserleitungsanschlussgebühr von € 10,20 (zzgl. 10 % USt) pro Kubikmeter Fassungsvermögen eingehoben.
    Die Errichtung von privaten Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 m³ ist dem Gemeindeamt innerhalb eines Monats nach Fertigstellung unter Angabe des Fassungsvermögens zur Gebührenberechnung bekanntzugeben.
  • Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadrat­meteranzahl der bebauten Fläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an die gemeindeeigene öffentliche Wasserver­sorgungsanlage auf­weisen.
     Weist das Außenmauerwerk eine Stärke von mehr als 40 cm auf, ist in die Berechnung nur eine Mauerstärke von 40 cm einzubeziehen.      
     Dachräume, Dach- und Kellergeschosse werden in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie auf Grund ihrer Anordnung und Bauweise ohne größere Umbau­ar­beiten geeignet sind, für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen ge­nützt zu werden. (Ein späterer Ausbau ist anzeigepflichtig!).        
     Balkone und so genannte Loggien, die sich innerhalb der Hauptmauern bzw. des Mauerwerkes befinden und nicht in den freien Luftraum hinausragen, zählen nicht zur verbauten Fläche.        
     Nicht zu Bemessungsgrundlage zählen: die Fläche von überdachten Autoabstellplätzen, Nebengebäude mit einer bebauten Fläche von weniger als 15 m², Balkone und Terrassen und –überdachungen.
     (Achtung: gekürzte/vereinfachte Version; für den Volltext nehmen Sie bitte Einsicht in die Gebührenordnung.)

Abschläge:

  • Für Betriebsgebäude, für die im Verhältnis zur verbauten Fläche nur ein geringer Wasserverbrauch anzunehmen ist, wie zB Lagerhallen, Tischlereibetriebe oder Kfz-Werkstätten, beträgt der Abschlag 70 %.
  • Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude sind von der Bemessungsgrundlage auszuscheiden. Werden Stallungen an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen, so beträgt die Anschlussgebühr dafür € 79,00 je Stellplatz für Großvieh € 39,50 je Stellplatz für Jungvieh und Schafe € 11,90 je Stellplatz für Schwein einschl. Ferkel. Diese Gebührensätze erhöhen sich um die gesetzliche Umsatzsteuer (10 %).

 

Wasserleitungsanschluss-Ergänzungsgebühr:

Bei Vergrößerung der Verrechnungsfläche durch Neu-, Zu-, Um- oder Ausbau oder bei Änderung des Verwendungszweckes von Räumen ist eine ergänzende Wasserleitungsanschlussgebühr von € 14,20/m² (zzgl.10 % USt) in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage gegeben ist.

Nach dem OÖ Raumordnungsgesetz entrichtete „Aufschließungsbeiträge im Bauland“ werden auf die Anschlussgebühren angerechnet.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Bettina Raab gerne zur Verfügung mailto: bauamt@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at.

Die angeführten Gebührensätze entsprechen dem Stand 1. Jänner 2023.
Diese Angaben dienen nur zu Ihrer Information. Es können daraus keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden!