Wasserbezugsgebühr

Zuständig

  • Kroiss Andrea (Buchhaltung, Versicherungen, EDV Koordination, Jagd- und Wildschadenskommission, Prüfungsausschuss, Ausschuss für Gesundheit und Sport, Vertretung AL)

Die Eigentümer der an die Wasserversorgungsanlage angeschlossenen Grundstücke haben für den Wasserbezug eine Wassergebühr (Wasserbezugsgebühr) zu entrichten.

Wasserbezugsgebühr:  ab 1. Jänner 2022

Bei Messung des Wasserverbrauches mit Wasserzähler pro Kubikmeter € 1,67 zuzüglich 10 % USt. Für die Bereitstellung, den Ein- und Ausbau, die laufende Instandhaltung, Nacheichung und Bedienung des Wasserzählers ist eine Zählermiete zu entrichten. Diese Gebühr (Zählermiete) beträgt für einen Wasserzähler mit einer Durchlaufmenge von 3 m³/Stunde € 0,80 zuzüglich 10 % USt je Monat.

Der Wasserverbrauch wird jeweils Anfang Oktober anhand des Wasserzählers ermittelt. Dieser aktuell ermittelte Jahresverbrauch dient sodann auch gleichzeitig als Basis für die Vorschreibung der Wasserbezugsgebühr für das 1. bis 3. Quartal des Folgejahres. Im Oktober sind die Wasserzähler wiederum abzulesen und der Stand ist der Gemeinde zu melden. Anschließend erhalten die Grundeigentümer eine Jahresabrechnung.

Datei herunterladen (335 KB) - .PDF