Lustbarkeitsabgabe

Zuständig

Bemessungsgrundlage für den Betrieb von Spielautomaten:

       € 25,- pro Automat und Monat

       € 75,00 pro Automat und Monat bei mehr als acht Automaten/Betriebsstätte       

       € 100,00  für jedes Wettterminal