Kanalbenützungsgebühr

Zuständig

  • Kroiss Andrea (Buchhaltung, Versicherungen, EDV Koordination, Jagd- und Wildschadenskommission, Prüfungsausschuss, Ausschuss für Gesundheit und Sport, Vertretung AL)

Die Eigentümer der an die gemeindeeigene Kanalisationsanlage angeschlossenen Liegenschaften haben eine Kanalbenützungsgebühr zu entrichten.

Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus
* einem Pauschalbetrag für die Wartung und Instandhaltung des gemeindeeigenen öffentlichen Kanalnetzes und
* einem sich aus dem Wasserverbrauch zu errechnenden Betrag. 

Der aus dem Wasserverbrauch errechnete Betrag der Kanalbenützungsgebühr beträgt ab 1. Jänner 2022  € 3,10 zuzüglich 10 % USt je m³ verbrauchten Wassers;für an die gemeindeeigene Wasserversorgungsanlage nicht oder nur zum Teil angeschlossene Grundstücke, wird ein nach dem durchschnittlichen Wasserverbrauch für ein Grundstück ähnlicher Größe und Verwendung errechneter Wasserverbrauch zur Berechnung herangezogen.

Der Pauschalbetrag zur Kanalbenützungsgebühr beträgt ab 1. Jänner 2022 für Gebäude bis zu zwei Wohnungen jährlich € 124,00 zuzügl. 10 % USt; bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen jährlich €  62,00 zuzügl. 10 % USt je Wohnung.