Kanalanschlussgebühr

Zuständig

Mit dem Anschluss an die gemeindeeigene, öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage entsteht die Beitragspflicht. 

Berechnung:

  • Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage € 26,00 (zzgl. 10 % USt), mindestens jedoch € 3.901,00 (zzgl. 10 % USt). 
  • Für unbebaute Grundstücke beträgt die Kanalanschlussgebühr € 3.901,00 (zuzügl. 10 % USt).
  • Für private Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 m³, deren Abwässer in das Kanalnetz eingeleitet werden, wird eine Kanalanschlussgebühr von € 14,10 (zzgl. 10 % USt) pro Kubikmeter Fassungsvermögen eingehoben.
    Die Errichtung von privaten Schwimmbecken mit einem Fassungsvermögen von mindestens 5 m³ ist dem Gemeindeamt innerhalb eines Monats nach Fertigstellung unter Angabe des Fassungsvermögens zur Gebührenberechnung bekanntzugeben.
  • Die Bemessungsgrundlage für bebaute Grundstücke bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadrat­meteranzahl der bebauten Fläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das gemeindeeigene öffentliche Kanalnetz aufweisen, sowie die Qudratmeterzahl der verbauten Grundfläche angebauter und freistehender Garagen und überdachter Autoabstellplätze (Carport).    
     Weist das Außenmauerwerk eine Stärke von mehr als 40 cm auf, ist in die Berechnung nur eine Mauerstärke von 40 cm einzubeziehen.      
     Dachräume, Dach- und Kellergeschosse werden in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie auf Grund ihrer Anordnung und Bauweise ohne größere Umbau­ar­beiten geeignet sind, für Wohn-, Geschäfts- oder Betriebszwecke bzw. als Kellergaragen ge­nützt zu werden. (Ein späterer Ausbau ist anzeigepflichtig!).        
     Balkone und so genannte Loggien, die sich innerhalb der Hauptmauern bzw. des Mauerwerkes befinden und nicht in den freien Luftraum hinausragen, zählen nicht zur verbauten Fläche.        
     Nicht zu Bemessungsgrundlage zählen: Nebengebäude mit einer bebauten Fläche von weniger als 15 m², Balkone und Terrassen und –überdachungen.
     (Achtung: gekürzte/vereinfachte Version; für den Volltext nehmen Sie bitte Einsicht in die Gebührenordnung.)

Abschläge:

  • Für Betriebsgebäude, bei denen nur Dachabwässer oder neben den Dachabwässern im Verhältnis zur verbauten Fläche nur geringe Mengen von Abwasser anfallen, wie zB Lagerhallen, Tischlereibetriebe, Kfz-Werkstätten, beträgt der Abschlag 70 %.
  • Für Privatgaragen beträgt der Abschlag 50 %.
  • Bei landwirtschaftlichen Betrieben sind die Wirtschaftsgebäude (Ställe, Scheunen, Remisen udgl) von der Verrechnungsfläche auszuscheiden.

Kanalanschluss-Ergänzungsgebühr:

Bei Vergrößerung der Verrechnungsfläche durch Neu-, Zu-, Um- oder Ausbau oder bei Änderung des Verwendungszweckes von Räumen ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr von € 26,00/m² (zzgl. 10 % USt) in dem Umfang zu entrichten, als gegenüber dem bisherigen Zustand eine Vergrößerung der Bemessungsgrundlage gegeben ist.

Nach dem OÖ Raumordnungsgesetz entrichtete „Aufschließungsbeiträge im Bauland“ werden auf die Anschlussgebühren angerechnet.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Frau Bettina Raab gerne zur Verfügung mailto: bauamt@st-marienkirchen-polsenz.ooe.gv.at.

Die angeführten Gebührensätze entsprechen dem Stand 01. Jänner 2023.

Diese Angaben dienen nur zu Ihrer Information. Es können daraus keinerlei Rechtsansprüche abgeleitet werden!