Hundeabgabe

Zuständig

 gültig ab 1. Jänner 2020

Die Hundeabgabe ist für alle über acht Wochen alten Hunde verpflichtend vorgeschieben. 

Bei Anschaffung eines Hundes oder bei Weggabe eines solchen besteht eine An- und Abmeldepflicht innerhalb einer Frist von acht Tagen.   

Die Hundeabgabe beträgt

  •     pro Hund ................................................. € 40,00
  •     für einen Wachhund* ................................  € 20,00.

Die Hundeabgabe wird allgemein am 31. März fällig und ist unaufgefordert zu entrichten. Bei Neuanmeldung ist die Hundeabgabe mit dem Tage der Anmeldung fällig und zu entrichten. Bei Beschaffung eines neuen Hundes (an Stelle eines verendeten oder getöteten), bei einem Wechsel des Hundehalters oder bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Gemeinde  wird eine im laufenden Jahr bereits entrichtete Abgabe angerechnet (Nachweis ist zu erbringen!).

Das Tragen einer Hundemarke ist obligat. Der Preis dafür beträgt € 2,00.

*Wachhunde sind Hunde, die zur Bewachung von alleinstehenden Objekten notwendig und hiefür geeignet und ausgebildet sind. Die Eignung ist durch die erfolgreiche Ablegung einer Schutzhundeprüfung nachzuweisen.